In der Regel belasten wir keine Reisespesen für die Hin- und Rückfahrt der Escorts zu Ihrem gemeinsamen Treffpunkt. Ausnahmen bilden Reservationen, die für die Damen mit längeren Anfahrtszeiten verbunden sind. In solchen Fällen kann eine geringe Anfahrtskostenbeteiligung anfallen oder ab 100 km Entfernung die erforderliche Mindestbuchungszeit abweichen. Bitte schauen Sie unter Anfahrtskosten.
- Wir bitten Sie, das Honorar gleich zu Beginn Ihrer Begegnung, spätestens aber nach Ablauf der ersten Viertelstunde, an Ihre Begleiterin zu überreichen.
- Sollten Sie eine Verlängerung des Treffens wünschen, steht es Ihnen jederzeit offen, zusätzliche Zeit nachzubuchen.
- Das Honorar versteht sich als Vergütung für den Stundenaufwand der Escortdame und schliesst die Vermittlungstätigkeit unserer Agentur mit ein.